Der früheste Einstieg ins motorisierte Fahren.
Mit Klasse AM darfst du schon ab 15 Jahren Kleinkrafträder und Mofas bis 45 km/h fahren – lange bevor der Autoführerschein möglich ist. Was du dafür brauchst und was die Ausbildung kostet, liest du hier.
Was darf ich mit Klasse AM fahren?
- Kleinkrafträder und Roller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum bzw. Elektromotor bis 4 kW Dauerleistung
- Auch drei- und leichte vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge sind eingeschlossen
Nicht zu verwechseln mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
Für Mofas, die bauartbedingt auf 25 km/h begrenzt sind, reicht eine einfachere Mofa-Prüfbescheinigung statt eines vollwertigen Führerscheins. Für alles bis 45 km/h – also die meisten modernen Roller – brauchst du dagegen Klasse AM.
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten, da du noch minderjährig bist
Der Ablauf
Anmeldung bei der Fahrschule
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs vorab, danach kann die Ausbildung starten.
Theorieunterricht
Grundstoff plus klassenspezifischer Zusatzstoff für Kleinkrafträder.
Theoretische Prüfung
Am Bildschirm bei TÜV oder DEKRA.
Praktische Ausbildung
Im Schnitt 6 Fahrstunden – Pflicht-Sonderfahrten wie bei Auto oder Motorrad sind für Klasse AM nicht vorgeschrieben.
Praktische Prüfung
Kürzer als bei Auto oder Motorrad, dennoch mit echtem Prüfer und echten Straßen.
Was kostet der Führerschein Klasse AM?
- Fahrerlaubnisantrag: rund 45 €
- Biometrisches Passfoto: rund 10 €
- Erste-Hilfe-Kurs: rund 60 €
- Sehtest: rund 15 €
- TÜV/DEKRA Theorieprüfung: 24,99 €
- TÜV/DEKRA praktische Prüfung: 129,83 €
Da nur 6 Fahrstunden im Schnitt nötig sind, gehört Klasse AM zu den günstigeren Führerscheinen. Einen Preisvergleich der Fahrschulen in deiner Stadt findest du in unserer Preisübersicht für Klasse AM.
Und danach?
Mit 16 kannst du auf die Motorradklasse A1 aufsteigen, mit 17 die Autoausbildung über BF17 beginnen. Mehr dazu in unseren Ratgebern zum Motorradführerschein und zum Begleiteten Fahren ab 17.
Häufig gestellte Fragen
Nein, kleine E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h) benötigen in der Regel gar keinen Führerschein. Klasse AM wird erst für Kleinkrafträder mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigt.
Nein. Klasse AM berechtigt ausschließlich zum Führen von Kleinkrafträdern bis 45 km/h – für ein Auto brauchst du zusätzlich die Klasse B, frühestens ab 17 Jahren mit BF17 oder ab 18 regulär.
Nein, anders als bei Auto- oder Motorradführerscheinen sind für Klasse AM keine gesonderten Autobahn-, Nacht- oder Überlandfahrten gesetzlich vorgeschrieben.
Fazit
Klasse AM ist der günstigste und schnellste Einstieg in die motorisierte Mobilität – ideal für alle, die schon mit 15 unabhängig unterwegs sein wollen, bevor später Motorrad- oder Autoführerschein dazukommen.