Fahrschulreform 2026/2027: Wann kommt sie und was ändert sich?

Fahrschulreform 2026/2027: Wann kommt sie und was ändert sich?

Der aktuelle Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes im Überblick

Redaktion FahrschuleGesucht.de · Zuletzt aktualisiert am 01.09.2026

Stand: September 2026 – noch kein geltendes Recht.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes bereits am 20. Mai 2026 beschlossen. Die Bundesregierung hat ihn inzwischen offiziell in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/7404 vom 29. Juli 2026) – dort läuft aktuell die parlamentarische Beratung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten steht nicht fest.
Wer jetzt den Führerschein macht, ist von den geplanten Änderungen ohnehin nicht betroffen.

Ein Führerschein kostet in Deutschland im Schnitt rund 3.400 €. Ziel der Reform ist es, diesen Betrag durch mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und mehr Preistransparenz zu senken. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder brachte das Ziel auf den Punkt: „Eine moderne und sichere Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein."

Fahrschulreform 2026/2027


Sonderfahrten: keine feste Mindestanzahl mehr geplant

Aktuell schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung für den Pkw-Führerschein 12 Sonderfahrten fest vor. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht dafür keine feste Mindestanzahl mehr vor: Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben zwar verpflichtender Bestandteil der Ausbildung, wie viele Fahrten davon konkret nötig sind, soll sich künftig am individuellen Ausbildungsstand orientieren – die Einschätzung trifft der Fahrlehrer.

  • Aktuell (12 Fahrten Pflicht)
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • Geplant: keine feste Anzahl mehr
  • Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben Pflichtbestandteil der Ausbildung
  • konkrete Anzahl richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsstand
  • Einschätzung trifft der Fahrlehrer

Wie viele Übungsstunden ein Fahrschüler insgesamt braucht, um sicher zu fahren, entscheidet also weiterhin der Fahrlehrer nach individuellem Ausbildungsstand – das eigentliche Ausbildungsziel (sicheres, eigenverantwortliches Fahren) ändert sich durch die Reform nicht.

Laienausbildung: 1.000 km mit Angehörigen

Nach österreichischem Vorbild soll – zunächst befristet auf 5 Jahre und nicht in allen Bundesländern (sogenannte Experimentierklausel) – eine „Laienausbildung" möglich werden. So könnte der Ablauf aussehen:

1

Theorieprüfung bestehen

Erst nach bestandener Theorieprüfung darf die Laienausbildung überhaupt beginnen.

2

Erste professionelle Fahrstunden

Fahrschüler sammeln zunächst reguläre Fahrstunden bei einem Fahrlehrer.

3

1.000 km mit Begleitperson

Bis zu zwei nahestehende Personen begleiten den Fahrschüler über eine dokumentierte Fahrleistung von 1.000 km.

4

Weitere 6 Fahrstunden + Beobachtungsfahrt

Im Anschluss folgen mindestens sechs weitere professionelle Fahrstunden, eine Beobachtungsfahrt und eine Prüfungsvorbereitungsfahrt.

5

Praktische Prüfung

Wie gewohnt bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle.

Für die Begleitperson gelten feste Voraussetzungen:

  • Mindestens 7 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Kein Entzugsdelikt in den letzten 3 Jahren
  • Maximal 2 Begleitpersonen pro Fahrschüler

Kritik der Fahrlehrerverbände: Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) fordert eine Verschiebung der Laienausbildung. Vorsitzender Jürgen Kopp nannte sie ein „sehr gefährliches Spiel" – unter anderem, weil Deutschland sich zwar am österreichischen Modell orientiere, aber dessen verpflichtende 32 Stunden Theorieunterricht an der Fahrschule nicht übernehme.

Digitaler Theorieunterricht


Digitaler Theorieunterricht und kürzerer Fragenkatalog

Bisher ist Theorieunterricht in Deutschland nur als Präsenzunterricht in der Fahrschule erlaubt. Nach dem Entwurf soll das Format frei wählbar werden – die Präsenzpflicht entfällt.

  • Aktuell
  • Nur Präsenzunterricht in der Fahrschule erlaubt
  • 1.169 mögliche Prüfungsfragen (Klasse B)
  • Geplant
  • Präsenz, online oder hybrid – frei wählbar
  • Nur noch rund 840 Prüfungsfragen (≈ −28 %)

Kürzere Fahrprüfung: TÜV-Verband warnt

Die reine Fahrzeit der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben von 25 Minuten sinken (aktuell rund 45 Minuten).

„Eine 'Fahrprüfung light' darf es nicht geben."
Richard Goebelt, Leiter des Bereichs Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, unterstützt zwar Digitalisierung und Fahrsimulatoren, warnt aber vor pauschalen Kürzungen. Der Verband verweist zudem darauf, dass die Prüfungsgebühr selbst nur rund 1 % der gesamten Führerscheinkosten ausmacht – der Sparhebel an dieser Stelle also gering sei.


Mehr Preistransparenz: Meldepflicht an die Mobilithek

Ein Teil der Reform betrifft direkt das, worum es auch auf FahrschuleGesucht.de geht: Fahrschulen sollen ihre Preise künftig standardisiert an die „Mobilithek", die zentrale Datenplattform des Bundes, melden. Auch Erfolgsquoten der Prüfstellen je Fahrschule sollen dort einsehbar werden. Ob und in welcher Form Vergleichsportale auf diese Daten zugreifen dürfen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Wird der Führerschein wirklich günstiger?

Der Kabinettsbeschluss selbst nennt keine konkrete Ersparnis-Summe, sondern verweist nur auf die heutigen Durchschnittskosten von rund 3.400 €. Ob die strukturellen Einsparungen tatsächlich beim Fahrschüler ankommen, ist offen:

  • Keine gesetzliche Preisbindung – wegfallende Sonderfahrten könnten durch höhere Grundgebühren oder teurere Fahrstunden ausgeglichen werden
  • Fahrlehrermangel: über 10.900 fehlende Fahrlehrer laut MOVING-Branchenreport 2025
  • Offene Stellen bleiben im Schnitt 307 Tage unbesetzt

In einem Markt mit spürbarer Angebotsknappheit sinken Preise erfahrungsgemäß nicht allein durch regulatorische Änderungen. Realistisch dürfte die tatsächliche Ersparnis für viele Fahrschüler daher spürbar geringer ausfallen als das theoretisch mögliche Maximum. Wer die Kosten schon heute im Griff behalten will, kommt an einem Preisvergleich kaum vorbei – mehr dazu in unserem Ratgeber zur Führerschein-Finanzierung.


Der europäische Rahmen: 4. EU-Führerscheinrichtlinie

Parallel zur nationalen Reform muss Deutschland die Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025 in nationales Recht umsetzen:

  • Fälschungssicherer, digital speicherbarer Führerschein (perspektivisch über die EU Digital Identity Wallet)
  • Zulässige Gesamtmasse für Wohnmobile der Klasse B steigt von 3.500 kg auf 4.250 kg
  • Umsetzungsfrist national bis 26. November 2028, vollständige Anwendung bis 26. November 2029

Zeitplan im Überblick

  • 2025: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt erste Reformüberlegungen vor.
  • 11. Februar 2026: Das BMV veröffentlicht konkretere Reformvorschläge; der TÜV-Verband reagiert am selben Tag kritisch.
  • 20. Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes.
  • 10. Juni 2026: Das Bundeskabinett beschließt zusätzlich die begleitende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung.
  • 29. Juli 2026: Die Bundesregierung bringt den Gesetzentwurf offiziell in den Bundestag ein (Bundestags-Drucksache 21/7404).
  • Aktuell (Stand September 2026): Der Gesetzentwurf wird im Bundestag beraten; anschließend muss auch der Bundesrat zustimmen.
  • Frühestens 2027: mögliches Inkrafttreten, sofern das parlamentarische Verfahren ohne größere Verzögerungen abgeschlossen wird – ein verbindlicher Termin steht bislang nicht fest.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Reform ist zum Stand September 2026 weiterhin nicht in Kraft. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 20. Mai 2026 beschlossen und liegt seit dem 29. Juli 2026 als Bundestags-Drucksache 21/7404 dem Bundestag zur Beratung vor. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Das steht noch nicht fest. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf am 29. Juli 2026 offiziell in den Bundestag eingebracht, wo er aktuell (Stand September 2026) beraten wird – anschließend muss auch der Bundesrat zustimmen. Vereinzelt kursiert ein möglicher Zeitraum ab 2027, ein verbindlicher Starttermin lässt sich seriös aber erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nennen.

Davon raten wir ab. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist weiterhin offen, Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Wer jetzt startet, ist von den geplanten Änderungen ohnehin nicht betroffen.

Nein, nicht mehr in dieser Form. Frühere Überlegungen sahen eine feste Reduzierung auf 3 Pflichtfahrten vor, im aktuellen Gesetzentwurf ist das nicht mehr enthalten. Stattdessen ist gar keine feste Mindestanzahl an Sonderfahrten mehr vorgesehen: Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben Pflichtbestandteil der Ausbildung, wie viele davon konkret nötig sind, soll sich künftig am individuellen Ausbildungsstand orientieren.

Eine zeitlich befristete Testregelung (Experimentierklausel, 5 Jahre, nicht in allen Bundesländern), bei der Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung 1.000 km mit bis zu zwei nahestehenden Begleitpersonen fahren dürfen, bevor weitere professionelle Fahrstunden und die Prüfung folgen.

Nein, das ist nicht garantiert. Es gibt keine gesetzliche Preisbindung für Fahrschulen, und der anhaltende Fahrlehrermangel hält die Preise tendenziell eher hoch. Realistisch dürfte die Ersparnis geringer ausfallen als das theoretische Maximum.

Fazit

Die Richtung der Reform ist klar: mehr Digitalisierung, mehr Flexibilität für Fahrschulen, mehr Preistransparenz für Fahrschüler. Ob am Ende tatsächlich spürbar niedrigere Preise stehen, hängt stark davon ab, wie Fahrschulen die neuen Freiräume nutzen – und wie sich der Fahrlehrermangel weiterentwickelt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich am Gesetzgebungsverfahren etwas Wesentliches ändert.