Drei Klassen, ein Stufensystem.
Beim Motorradführerschein gibt es nicht die eine Klasse, sondern drei aufeinander aufbauende Stufen: A1, A2 und A. Welche für dich infrage kommt, hängt vor allem von deinem Alter ab – und wie viel Leistung du am Ende fahren willst.
Die drei Klassen im Überblick
- Klasse A1: ab 16 Jahren, Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
- Klasse A2: ab 18 Jahren, Motorräder bis 35 kW (48 PS)
- Klasse A: ab 24 Jahren (oder ab 20 mit 2 Jahren A2-Vorbesitz), Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Das Stufenführerschein-Prinzip
Du musst nicht bei A1 anfangen, wenn du älter bist – jede Klasse lässt sich auch direkt erwerben, sofern du das Mindestalter erreicht hast. Wer aber bereits A2 besitzt, hat einen Vorteil beim Umstieg auf die große Klasse A:
- Direkter Einstieg in A (ab 24)
- Volle theoretische und praktische Prüfung nötig
- Kein Zwischenschritt über A1/A2 notwendig
- Sinnvoll, wenn du erst später mit dem Motorradfahren anfängst
- Aufstieg von A2 auf A (ab 20)
- Nur noch eine praktische Aufstiegsprüfung nötig, keine neue Theorieprüfung
- Voraussetzung: mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2
- Günstiger und schneller als eine komplette Neuausbildung
Was kostet der Motorradführerschein?
Die amtlichen Prüfungsgebühren unterscheiden sich zwischen den Klassen leicht:
- Fahrerlaubnisantrag: rund 45 € (für alle drei Klassen)
- Erste-Hilfe-Kurs & Sehtest: zusammen rund 75 €
- TÜV/DEKRA Theorieprüfung: 24,99 € (A1, A2, A)
- TÜV/DEKRA praktische Prüfung A1/A2/A: 162,67 €
Dazu kommen die Kosten der Fahrschule für Theorieunterricht und Fahrstunden – die schwanken je nach Fahrschule und Stadt deutlich. Einen direkten Vergleich findest du in unseren Preisübersichten für Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A.
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
- A1: im Schnitt 10 Fahrstunden plus 12 Pflicht-Sonderfahrten
- A2: im Schnitt 10 Fahrstunden plus 12 Pflicht-Sonderfahrten
- A: im Schnitt 12 Fahrstunden plus 12 Pflicht-Sonderfahrten
Noch zu jung für A1?
Mit 15 Jahren kannst du bereits die Klasse AM machen und Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren. Mehr dazu in unserem AM-Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Sobald du das Mindestalter der nächsten Klasse erreichst, kannst du erweitern. Ohne mindestens 2 Jahre Vorbesitz ist dafür allerdings meist eine vollständige neue Prüfung nötig – die Vereinfachung gilt nur beim Sprung von A2 auf A.
Wer seinen Autoführerschein (Klasse B) vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf unter bestimmten Voraussetzungen auch 125er fahren. Für alle anderen ist die Klasse A1 nötig – ein reiner B-Führerschein reicht nicht automatisch.
A2 begrenzt die Leistung auf 35 kW, A hat keine Leistungsbegrenzung mehr. Motorräder mit mehr als 48 PS – etwa größere Sporttourer oder Naked Bikes – sind daher erst mit Klasse A erlaubt.
Fazit
Je jünger du bist, desto eher lohnt sich der Einstieg über A1 oder A2 – du sammelst früh Erfahrung und kannst später mit vergünstigtem Aufwand auf die große Klasse A aufsteigen. Wer erst mit über 24 startet, kann direkt die volle Klasse A machen.