Kurz erklärt:
Mit BF17 darfst du den Pkw-Führerschein (Klasse B) schon mit 17 Jahren machen und danach bis zu deinem 18. Geburtstag Auto fahren – aber nur in Begleitung einer festgelegten, erwachsenen Begleitperson.
Seit dem Modellversuch in Niedersachsen im April 2004 hat sich Begleitetes Fahren ab 17 in ganz Deutschland durchgesetzt: Baden-Württemberg führte es als letztes Bundesland zum 1. Januar 2008 ein, seit dem 1. Januar 2011 ist BF17 fester Bestandteil des Dauerrechts. Der Gedanke dahinter: Fahranfänger sammeln zusätzliche Fahrpraxis an der Seite einer erfahrenen Person, bevor sie ab 18 komplett allein unterwegs sind.

Voraussetzungen für Jugendliche
Der Ablauf orientiert sich an der normalen Führerscheinausbildung für Klasse B – nur der Start ist früher möglich:
- Anmeldung in der Fahrschule bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs wie bei jeder Führerscheinausbildung
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
So läuft die Anmeldung ab
Fahrschule wählen und anmelden
Ab 6 Monate vor dem 17. Geburtstag zur Ausbildung für Klasse B (bzw. BE) anmelden.
Begleitpersonen benennen
Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und alle gewünschten Begleitpersonen mit Ausweis- und Führerscheinkopie angeben – ihre Zahl ist nicht begrenzt.
Theorie- und praktische Prüfung
Wie gewohnt bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle ablegen.
Prüfungsbescheinigung erhalten
Statt eines Kartenführerscheins gibt es zunächst eine Prüfungsbescheinigung (ohne Foto) – der reguläre Führerschein wird erst nach dem 18. Geburtstag ausgestellt.
Begleitet fahren bis 18
Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur mit einer eingetragenen Begleitperson im Auto fahren.
Wer darf Begleitperson sein?
Nicht jeder Erwachsene mit Führerschein kommt infrage – die Begleitperson muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und feste Kriterien erfüllen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) bei Beantragung
- Keine Höchstzahl – es dürfen beliebig viele Begleitpersonen benannt werden
Nach der Eintragung wird der Punktestand in der Regel nicht laufend neu geprüft – verliert eine Begleitperson jedoch ihre Fahrerlaubnis, darf sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr begleiten. Während der Fahrt selbst sitzt die Begleitperson nur als Ansprechpartner im Auto, ohne aktiv ins Fahrgeschehen einzugreifen – sie kann dabei an beliebiger Stelle im Fahrzeug Platz nehmen.
Null Toleranz für die Begleitperson.
Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft darf niemand mehr begleiten – ebenso ausgeschlossen ist eine Begleitperson bei einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel.

Gültigkeit und Fahren im Ausland
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerscheinersatz nur in Deutschland – und dort bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag, bis der reguläre Kartenführerschein ausgestellt ist. Eine Ausnahme gibt es: Österreich erkennt das Dokument unter denselben Bedingungen bis zum 18. Geburtstag an, allerdings sollte vorab die Kfz-Versicherung informiert werden. In allen anderen Ländern ist begleitetes Fahren mit 17 nicht gestattet.
Was passiert bei Verstößen?
- Ohne Begleitperson fahren: 70 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klassen B/BE
- Nach einem Widerruf ist eine Neuerteilung erst nach einem Aufbauseminar möglich
- Prüfungsbescheinigung nicht dabei: 10 € Verwarnungsgeld
Die Klassen AM und L (Mofa/Kleinkraftrad bzw. land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen und dürfen weiterhin ohne Begleitperson gefahren werden.
Was kostet BF17?
Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kostet in der Regel rund 50 bis 55 €, zuzüglich einer Gebühr pro Begleitperson für die Überprüfung ihrer Angaben – die Höhe variiert je nach Bundesland und Behörde. Die eigentliche Fahrausbildung selbst kostet nicht mehr oder weniger als eine reguläre Ausbildung für Klasse B; einen Überblick über die Gesamtkosten und Sparmöglichkeiten findest du in unserem Ratgeber zur Führerschein-Finanzierung.
Warum sich BF17 lohnt
Der eigentliche Sinn von BF17 ist zusätzliche Fahrpraxis in einer noch geschützten Situation: Teilnehmer legen im Schnitt rund 1.400 zusätzliche Kilometer mit Begleitperson zurück – deutlich mehr als die rund 500 km, die typischerweise während der Fahrschulausbildung gefahren werden.
- ~500 km in der Fahrschule
- ~1.400 km zusätzlich mit Begleitperson
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat das Modell mehrfach wissenschaftlich begleitet und kommt zu dem Ergebnis, dass sich sowohl das alterstypische als auch das anfängertypische Unfallrisiko bei BF17-Teilnehmern verringert – mehr Fahrpraxis vor dem 18. Geburtstag zahlt sich also messbar aus. Mehr zu Klasse B und den anderen Führerscheinklassen liest du in unserem Überblick zu allen Führerscheinklassen.
Häufig gestellte Fragen
Die Anmeldung in der Fahrschule ist bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Es gibt keine Höchstzahl. Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg).
Die Prüfungsbescheinigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland als Führerscheinersatz. Eine Ausnahme ist Österreich, das BF17 unter denselben Bedingungen bis zum 18. Geburtstag anerkennt.
Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis: 70 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klassen B/BE. Eine Neuerteilung ist erst nach einem Aufbauseminar möglich.
Ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l Atemalkohol darf niemand mehr als Begleitperson mitfahren. Auch bei einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr oder unter Wirkung anderer berauschender Mittel ist die Begleitung untersagt.
Fazit
BF17 ist der einfachste Weg, schon vor dem 18. Geburtstag wertvolle Fahrpraxis zu sammeln – ohne Zusatzkosten bei der Ausbildung und mit einem klar geregelten Sicherheitsnetz durch die Begleitperson. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die frühe Anmeldung nutzen: Je mehr begleitete Kilometer vor dem 18. Geburtstag zusammenkommen, desto sicherer der Start ins Alleinfahren.