Führerschein-Umtausch bis 2033: Diese Fristen musst du kennen

Führerschein-Umtausch bis 2033: Diese Fristen musst du kennen

Die vollständige Fristentabelle nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum – und was passiert, wenn du sie verpasst

Redaktion FahrschuleGesucht.de · Zuletzt aktualisiert am 13.07.2026

Kein Grund zur Sorge – aber auch keine Frist verpassen.
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen das neue EU-Kartenformat umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt ohne erneute Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung – deine Fahrberechtigung selbst bleibt unbefristet gültig.

Je nach Geburtsjahr (bei alten Papierführerscheinen) oder Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen ab 1999) gilt ein individuelles, gestaffeltes Umtauschdatum. Wer seine Frist bereits verpasst hat, muss zwar keine Fahrerlaubnis fürchten, riskiert aber ein Bußgeld bei einer Verkehrskontrolle.

Wann muss ich meinen Führerschein tauschen?


Warum der Umtausch überhaupt nötig ist

Die EU-weite Regelung soll Führerscheine fälschungssicher und einheitlich gestalten und eine zentrale Datenbank-Erfassung zur Missbrauchsprävention ermöglichen – etwa gegen Führerscheintourismus oder gefälschte Dokumente. Der neue Kartenführerschein ist ab Ausstellung 15 Jahre gültig, danach ist ein regulärer (nicht fristgebundener) Verlängerungsantrag nötig – deine eigentliche Fahrberechtigung bleibt davon jedoch unberührt.

Fristentabelle für Papierführerscheine

Maßgeblich ist hier dein Geburtsjahr – diese Fristen betreffen alle bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine:

  • Geburtsjahr 1953–1958: 19. Juli 2022 (abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1959–1964: 19. Januar 2023 (abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1965–1970: 19. Januar 2024 (abgelaufen)
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025 (abgelaufen)
  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033 (Sonderregelung für ältere Jahrgänge)

Fristentabelle für Kartenführerscheine

Bei Führerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr:

  • Ausstellung 1999–2001: 19. Januar 2026 (gerade abgelaufen)
  • Ausstellung 2002–2004: 19. Januar 2027
  • Ausstellung 2005–2007: 19. Januar 2028
  • Ausstellung 2008: 19. Januar 2029
  • Ausstellung 2009: 19. Januar 2030
  • Ausstellung 2010: 19. Januar 2031
  • Ausstellung 2011: 19. Januar 2032
  • Ausstellung 2012 bis 18.1.2013: 19. Januar 2033

Betrifft dich die Frist vom 19. Januar 2026?
Diese Frist für zwischen 1999 und 2001 ausgestellte Kartenführerscheine ist zum Stand dieses Artikels bereits verstrichen. Wer seinen Führerschein aus diesem Zeitraum noch nicht umgetauscht hat, sollte das schnellstmöglich nachholen.

Betrifft dich die Frist?


So läuft der Umtausch ab

1

Antrag stellen

Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bürgeramt/Straßenverkehrsamt) – vielerorts auch online möglich, die Kommunen handhaben das unterschiedlich.

2

Unterlagen einreichen

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, aktueller Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde.

3

Neuen Führerschein erhalten

Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung – das neue Dokument ist 15 Jahre gültig, deine Fahrberechtigung bleibt unbefristet bestehen.

Die Kosten liegen bei rund 25 bis 35 € für den Umtausch selbst, hinzu kommen 10 bis 15 € für ein biometrisches Passfoto.


Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

  • Bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufener Umtauschfrist droht ein Bußgeld von 10 €
  • Der versäumte Umtausch gilt als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat
  • Auto oder Motorrad dürfen auch nach Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein weiter gefahren werden – die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht

Der Umtausch betrifft übrigens alle Führerscheinklassen gleichermaßen – einen Überblick über die einzelnen Klassen findest du in unserem Ratgeber zu den Führerscheinklassen.


Häufig gestellte Fragen

Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorrad-Führerscheine gegen das neue EU-Kartenformat umgetauscht werden. Für einzelne Jahrgänge und Ausstellungsjahre gelten frühere, gestaffelte Fristen.

Nein. Der Umtausch erfolgt ohne erneute Theorie- oder Praxisprüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung.

Rund 25 bis 35 € für den Umtausch selbst, zuzüglich etwa 10 bis 15 € für ein biometrisches Passfoto.

Bei einer Verkehrskontrolle mit noch nicht umgetauschtem Führerschein droht ein Bußgeld von 10 €. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig und du darfst weiterfahren.

Nein. Nur das Dokument selbst muss erneuert werden, die eigentliche Fahrberechtigung bleibt unbefristet bestehen und erlischt nicht durch eine verpasste Umtauschfrist.

Fazit

Der Umtausch selbst ist unkompliziert, kostengünstig und ohne Prüfungsrisiko – die einzige echte Kostenfalle ist, die eigene Frist schlicht zu verpassen. Ein Blick in die Fristentabelle nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum lohnt sich also für so gut wie jeden, der noch einen alten Führerschein besitzt.