Du kannst jederzeit wechseln.
Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist und keine Pflicht, Gründe zu nennen oder die Zustimmung der alten Fahrschule einzuholen – auch mitten in der Ausbildung oder nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung ist ein Wechsel jederzeit möglich.
Ob Unzufriedenheit mit dem Lernfortschritt, ein Konflikt mit dem Fahrlehrer oder ein Umzug – es gibt viele legitime Gründe, die Fahrschule zu wechseln. Wichtig zu wissen: Bereits bezahlte Leistungen sind dabei nicht automatisch verloren.

So läuft der Wechsel ab
Neue Fahrschule finden
Eine passende neue Fahrschule finden und dir eine grundsätzliche Aufnahmezusage geben lassen.
Alten Ausbildungsvertrag kündigen
Formlos oder wie im Vertrag vorgesehen – ohne Angabe von Gründen möglich.
Ausbildungsnachweis abholen
Die alte Fahrschule ist verpflichtet, eine Bescheinigung über bereits absolvierte Fahr- und Theoriestunden auszustellen.
Anmeldung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Je nach Ausbildungsstand fällt eine Anmeldegebühr an, ggf. zusätzlich eine Gebühr für einen Nachtragseintrag beim TÜV.
Ausbildung fortsetzen
Die neue Fahrschule kann eine Probestunde verlangen, um deinen aktuellen Ausbildungsstand einzuschätzen – danach geht es nahtlos weiter.
Was passiert mit bereits bezahlten Kosten?
Kündigst du selbst, hat die Fahrschule Anspruch auf die bereits erbrachten Leistungen – aber nicht automatisch auf den kompletten Grundbetrag. Nach § 611, § 626 und § 628 BGB sowie den Empfehlungen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände gilt eine gestaffelte Regelung:
- Kündigung vor Ausbildungsbeginn: Fahrschule behält 1/5 des Grundbetrags
- Kündigung nach bis zu 1/3 der Theorie-Unterrichtseinheiten: 2/5
- Kündigung nach 1/3 bis 2/3 der Einheiten: 3/5
- Kündigung nach über 2/3 der Einheiten: 4/5
- Nach Abschluss der Theorie: voller Grundbetrag
Ein zu viel gezahlter Restbetrag wird erstattet. Bereits bezahlte, aber noch nicht absolvierte Fahrstunden solltest du ebenfalls zurückfordern – die neue Fahrschule berechnet diese ohnehin neu.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund,
steht ihr der Grundbetrag nicht zu – eine bereits geleistete Vorauszahlung muss in diesem Fall vollständig zurückerstattet werden.

Bleibt die Theorieprüfung gültig?
Ja – eine bereits bestandene Theorieprüfung wird von jeder neuen Fahrschule anerkannt, du musst sie nicht wiederholen. Es gilt weiterhin die reguläre Jahresfrist: Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorie erfolgen, unabhängig davon, ob und wie oft du die Fahrschule zwischendurch wechselst. Mehr zum genauen Prüfungsablauf findest du in unserem Ratgeber zu Theorie- und praktischer Prüfung.
Der beste Zeitpunkt zum Wechseln
Wer ohnehin wechseln möchte, sollte den Zeitpunkt clever wählen: Direkt nach der bestandenen Theorieprüfung ist ein besonders guter Moment, da viele Fahrschulen bei einem Neustart mit bereits abgeschlossener Theorie einen Teil des Grundbetrags erlassen. Wer außerdem mehrere Angebote vergleicht, bevor er sich neu bindet, kann zusätzlich Geld sparen – Tipps dazu in unserem Ratgeber zu Führerschein-Kostenfallen.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der alten Fahrschule wechseln.
Nicht vollständig. Die Fahrschule darf nur einen gestaffelten Anteil je nach Ausbildungsstand behalten (1/5 bis 4/5, je nach Anteil der bereits absolvierten Theorie-Einheiten). Ein zu viel gezahlter Betrag wird erstattet.
Nein, eine bereits bestandene Theorieprüfung wird anerkannt. Es gilt weiterhin die reguläre Jahresfrist bis zur praktischen Prüfung.
Dann steht ihr der Grundbetrag nicht zu, und eine bereits geleistete Vorauszahlung muss vollständig zurückerstattet werden.
Direkt nach der bestandenen Theorieprüfung, da viele Fahrschulen dann einen Teil des Grundbetrags erlassen.
Fazit
Ein Fahrschulwechsel ist rechtlich unkompliziert und jederzeit möglich – die größte Unsicherheit betrifft meist die Kosten. Wer die gestaffelte Grundbetrags-Regelung kennt, Nachweise über absolvierte Stunden konsequent einfordert und den Wechsel im besten Fall direkt nach der Theorieprüfung vollzieht, behält die Kontrolle über die Ausbildungskosten – statt sie an die alte Fahrschule zu verlieren.